Stadionordnung
- Mit Eintritt auf den PSV-Platz unterwirft sich der Besucher der Stadionordnung.
- Den Anweisungen sämtlicher Sicherheitskräfte von Behörde, Polizei, Feuerwehr und des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten.
- Ermäßigte Karten und Kinderkarten sind nur auf Personen der gleichen oder niedrigeren Kategorie übertragbar (Ausweispflicht).
- Der Eintritt auf den PSV-Platz mit (potenziell) gefährlichen Gegenständen aller Art ist verboten (siehe Aushang an den Eingängen). Sicherheitsorgane und Ordner sind berechtigt, bei Eintritt in das Stadion die am Körper getragene Bekleidung und/oder mitgeführte Taschen zu kontrollieren und verbotene Gegenstände abzunehmen.
- Der Aufenthalt auf den Stiegen und Fluchtwegen sowie das Übersteigen und Verweilen auf den Umzäunungen bzw. Barrieren ist verboten.
- Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die Stadionordnung oder Bescheid-Auflagen des Salzburger Veranstaltungsgesetzes nicht einhalten oder sich in sonstiger Art und Weise auffällig benehmen, kann der Eintritt auf den PSV-Platz verwehrt bzw. können aus dem PSV-Platz verwiesen werden (ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises).
- Das Verteilen von Werbemitteln, Aufstellen von Verkaufsständen oder Anbringen von Plakaten im gesamten Gelände des PSV-Platzes und am Parkplatz ist kostenpflichtig und nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
- Mit dem Eintritt in das Stadion erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass jegliche Darstellung seiner Person, ob in Bild oder Ton, ohne Vergütung und ohne zeitliche und räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens erstellt und verwertet werden darf.
Wals bei Salzburg, Juni 2021
ERLAUBTE GEGENSTÄNDE
- Rucksäcke (nur nach Durchsuchung der Ordner)
- Knirpse (KEINE SCHIRME!)
- Funktionsfähige Handys
- Fotoapparate, Film- und Videokameras mit Batterien (OHNE STATIV!)
- Blindenstöcke, Gehbehelfe
- Schlüsselanhänger, Geldbörsenketten
- Medikamente (bei Krankheitsnachweis auch Spritzen und Glasbehälter)
- Fahnenstangen bis 1,3 m und mit weniger als 2 cm Durchmesser
VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Den Besuchern ist die Mitnahme von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können oder mit denen auf andere Art und Weise die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Stadion gestört oder gefährdet werden
könnte, verboten.
Dies betrifft insbesondere die anbei angeführte Auflistung:
- Gegenstände mit waffenähnlicher Wirkung, Messer, Pfefferspray
- Pyrotechnische Artikel aller Art
- Fahnenstangen ab 130 cm Länge oder 2 cm Durchmesser (Ausnahme in Fanblöcken)
- Schirme (Knirpse erlaubt)
- Gashupen, Tröten, Laserpointer, Sturmhauben
- Professionelle Foto- oder Videokameras, Stative
- Aufkleber, Propagandamaterial aller Art, Papier, Kartonagen
- Getränke/Getränkebehältnisse aller Art
- Speisen/Speisenbehältnisse aller Art
- Kosmetikartikel aller Art
DEPOTS
Allen Besuchern stehen an den Eingängen Depots zur Abgabe/Abholung verbotener Gegenstände zur Verfügung (ab Stadionöffnung bis 30 Minuten nach Spielende).